Aufgepasst Zollpflicht

Ein Umzug aus der Deutschland nach Schweiz bedeutet einen außerordentlichen Grenzübertritt: Ihre neue Heimat liegt in einem EU-Mitgliedsstaat. Aus diesem Grund obliegt Ihr Umzugsgut den Zollbestimmungen der EU. Durchsuchungen an der Grenze gehören zur absoluten Seltenheit, sind bei begründetem Verdacht jedoch möglich. Um Komplikationen vorzubeugen, gilt es vorzusorgen: Das Formular 0350 aufseiten der deutschen Zollbehörde ist zwangsweise auszufüllen. Unser Tipp: Laden Sie sich das Dokument vor dem Packen der Umzugskartons herunter, drucken Sie es in zweifacher Version aus und erweitern Sie die Liste nach jedem Karton. Erst kurz vor dem Umzugstag übertragen Sie die Angaben fein säuberlich auf das zweite Exemplar. Führen Sie zudem ein externes Verzeichnis, denn die vorgefertigten Zeilen des Dokuments bieten nur wenig Platz für Notizen. Eine Reihe wertvoller Einzelheiten in puncto Zollpflicht listet die Infoseite der Europäischen Zollunion.

Vorbereitungen und Behördengänge

Haben Sie den exakten Umzugstag mit der Umzugsfirma abgesprochen, sollten Sie Kontakt mir der Anlaufstelle Ihrer Wohngemeinde aufnehmen: Diese nimmt eine Ummeldung bereits drei Wochen vor dem Umzugstag entgegen. Zudem händigt Ihnen die Behörde die nötigen Unterlagen für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aus. Trotz des sogenannten Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz ist diese Genehmigung zu beantragen. Vor dem Umzug nach Deutschland müssen Halter von Kraftfahrzeugen ein schweizerisches Zollkennzeichen beantragen: Die „provisorische Immatrikulation“ befähigt die Ausfuhr und das Führen eines schweizerischen Kraftfahrzeuges und kann in einer Dienststelle des Zolls beantragt werden. Diese ist nur vorübergehend gültig und wird mitsamt einer Kontrollmarke ausgehändigt. Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, sofern der reguläre Tarif lediglich inländische Fahrten abdeckt. Haben Sie erfolgreich den Adressenwechsel vollzogen, gilt eine 1-Wochen-Frist für die Anmeldung in einem deutschen Bürgeramt beziehungsweise Einwohnermeldeamt. Wir empfehlen, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, da der Andrang in Großstädten mitunter enorm ist. Drei, vier Stunden Wartezeit sind keine Seltenheit. Einen Termin können Sie über die Webseite des Melderegisters vereinbaren.

Abschließende Tipps zum Umzug nach Schweiz

Zu guter Letzt ein paar Tipps & Tricks, die manch eine Umzugsfirma ihren Kunden gerne verschweigt. Sorgen Sie für eine ausreichende Menge Bargeld – und geben Sie diese dem Zoll bekannt. An jeder Ecke können Kosten entstehen und die meisten Schweiz Banken führen ein Tageslimit für Abbuchungen. Vorsorgen sollten Sie auch bei der Installation von elektronischen Groß- und Kleingeräten, da die Steckdosen in Schweiz und Deutschland variieren. Ein kleiner Vorrat an Wandlern und Adaptern kann den Einzug deutlich erleichtern. Sicher, als erfahrene Umzugsfirma führen wir stets ein, zwei Adapter mit uns, um die nötigsten Anschlussarbeiten zu erledigen, doch die gesamte Bandbreite an elektronischen Helfern können wir nicht installieren.