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Wenn Sie Hartz 4 Empfänger sind und umziehen möchten, kommen Sie in der Regel ohne die Unterstützung vom Amt nicht aus. Ein Hartz 4 Umzug kann dann erforderlich sein, wenn Sie das Amt aufgrund der Mietkosten dazu auffordert. Umzüge können aber auch dann erforderlich sein, wenn Sie Zuwachs bekommen und die alte Wohnung dann aufgrund der Größe nicht mehr ausreicht. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann ein Auszug aus der Wohnung aber auch notwendig sein. Das klassische Beispiel ist jedoch, wenn Sie in einer anderen Stadt eine Arbeit gefunden haben und der tägliche Arbeitsweg zu lang ist. Unsere Spedition bringt Sie dann auch nach Hannover, nach Stuttgart, nach Nürnberg oder nach Dresden. Wir bringen Sie aber auch von Berlin nach München, Hamburg oder Bremen. Sie sollten Ihr Umzugsvorhaben rechtzeitig dem Amt mitteilen. Wir erstellen Ihnen gerne einen Umzugs-Kostenvoranschlag. Das Amt legt Wert auf preiswerte Umzüge.
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Die Unterstützung beim Umzug steht Hartz 4 Empfängern zu. Geht der Umzug auf Betreiben des Jobcenters von Gange, dann muss das Jobcenter, als Jobcenterumzug, alle dafür entstehenden Kosten erstatten. Dafür müssen Leistungsempfänger vorab einen Antrag zur Kostenübernahme stellen. Informieren Sie uns bei der Anfrage für den Kostenvoranschlag, ob der Antrag für den Hartz 4 Umzug bewilligt wurde, damit wir Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug erstellen können. Sie müssen diesen beim Jobcenter mit dem neuen unterschriebenen Mietvertrag vorlegen. Das Jobcenter schreibt vor, dass Sie insgesamt Kostenvoranschläge für den Umzug von drei Umzugsunternehmen einholen müssen, aus denen das Jobcenter in der Regel das kostengünstigste Umzugsunternehmen wählt. Übernommen werden Kosten für das Umzugsunternehmen, für Umzugskartons und für die Umzugshelfer und deren Verköstigung. Hartz 4-Empfänger haben zudem einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Lagerraum, wenn der vorhandene Platz in der neuen Wohnung nicht ausreicht. Dafür bieten wir unseren Self-Storage zur Nutzung an. Wird der Antrag nicht bewilligt oder ziehen Sie als Leistungsempfänger aus privaten Gründen, nicht auf Anraten des Jobcenters um, müssen Sie die Kosten für das Umzugsunternehmen selbst tragen.
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