Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände, ebenso wie Ihre allfälligen Sammlungen, Tiere oder Ihr Auto abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Die eingeführten Gegenstände müssen zudem während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden.

Studenten

Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände und Schulmaterial von Studenten können abgabenfrei eingeführt werden. Sogar dann, wenn sie den Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen.